EZB und geltendes Recht - Europäischer Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden

Es ist nicht das erstemal, dass die Europäische Zentralbank sich vor Gericht wiederfindet. Aktuell stehen die Pläne auf dem Prüfstand, ein Programm zum unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufzulegen.

Deutsches Bundesverfassungsgericht befand Programm als gesetzeswidrig

Bereits im Sommer 2012 kündigte die EZB an, im Bedarfsfall unbegrenzt Anleihen der krisengeplagten EU-Mitgliedsstaaten aufkaufen zu wollen. Bislang blieb es zwar bei diesem Vorhaben, das deutsche Bundesverfassungsgericht sah es aber als notwendig an, diese sogenannten Outright Monetary Transactions (OMT) der EZB als klare Überschreitung der Kompetenzen zu werten. Eine endgültige Entscheidung solle aber der Europäische Gerichtshof treffen. Hintergrund ist die de facto Staatsfinanzierung, die mit dem Ankauf der Anleihen betrieben würde und klar gegen die eigentliche Funktion der Notenbank verstoßen würde. Schließlich müsse die EZB unabhängig von den Regierungen bleiben und dürfe keine eigene Wirtschaftspolitik betreiben.

Schon Ankündigung konnte Märkte besänftigen

Als Mario Draghi sich im Sommer 2012 zur Aussage hinreißen ließ, im Rahmen des Mandats alles Mögliche zur Euro-Rettung zu tun, hatte dies sofort Auswirkungen auf die Märkte - obwohl das Programm OMT bislang in der Schublade blieb. Experten gehen nun davon aus, dass der Europäische Gerichtshof rund ein Jahr benötigen wird, um alle Aspekte ausführlich zu prüfen und zu einer Entscheidung zu kommen. Darüber kann zwar nur spekuliert werden, die Erfahrung zeigt aber, dass wohl nur kosmetische Auflagen wahrscheinlich sind. Sollte allerdings das Programm untersagt werden, gehen der EZB die Instrumente aus, um überhaupt noch stimulierend auf die Konjunktur im Euro-Raum einwirken zu können. Bis zur Entscheidung haben die Währungshüter jedoch vollen Handlungsspielraum.

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