Autohersteller BMW ist verpflichtet, Sanktionen an die Schweiz zu zahlen

Der vorwiegend deutsche Automobilskandal hat nunmehr auch Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Autohersteller BMW eine Sanktionszahlung in Höhe von 157 Millionen Franken bezahlen muss.

Europaweite Absprachen

Grund der Verurteilung BMWs zu dieser enormen Strafzahlung war der Umstand, dass BMW mitsamt seinen Händlern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR, vereinbart hatte, keine Fahrzeuge mehr an Kunden ausserhalb von dem EWR liefern zu wollen. Somit konnten auch Schweizer Fahrzeugkäufer keinen BMW mehr von ausländischen Händlern erwerben können. Diese Vorgehensweise wurde bereits von dem Bundesverwaltungsgericht als Wettbewerbsabsprache gewertet, die ja bekanntermassen unzulässig ist. Dementsprechend erfolgte eine Verurteilung von BMW zu einer Bussgeldzahlung über 156 Millionen Schweizer Franken.

Auch das Bundesgericht folgt dieser Ansicht

Der Hersteller Bayerische Motorenwerke hat gegen die erste Entscheidung eine Beschwerde eingelegt, die jedoch abgelehnt wurde. Dementsprechend landete der Fall vor dem Bundesgericht. Die nunmehr zuständigen Lausanner Richter haben festgehalten, dass dieses Exportverbot von BMW und seinen Händlern seinen Ursprung zwar im Ausland habe, jedoch Auswirkungen auf die Schweiz nicht geleugnet werden können. Demzufolge liegt eine Gebietsabschottung vor. Eine entsprechende Exportklausel der BMW-Händlerverträge ist zwar bereits seit dem Jahr 2003 existent, allerdings gab es auch bereits im letzten Jahr eine Entscheidung des Bundesgerichts in Bezug auf die Mengen- sowie Preis- nebst Gebietsabreden. Durch diese Absprachen wird der Wettbewerb sehr stark beeinträchtigt, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gab. Das Bundesgericht entschied ebenfalls, dass die Weko eine Ahndung dieses Verhaltens vornehmen können. Die Wettbewerbskommission sei schliesslich hierfür da.

Die Untersuchung gegen die Bayerischen Motorenwerke wurde bereits im Jahr 2010 eröffnet und erfolgte als Reaktion von zahlreichen Schweizer Kunden, die sich über die erfolglosen Versuche des Erwerbs von einem BMW beschwert hatten. Es war einfach nicht möglich, einen BMW Neuwagen oder alternativ einen MINI entsprechend auf dem ausländischen Markt zu erwerben. Einen Anreiz dazu hätte es zweifelsohne gegeben, da die Fahrzeugmodelle des Herstellers BMW innerhalb der Euro-Zone erheblich günstiger waren als auf dem Schweizer Markt. Durchschnittlich 20 bis maximal 25 Prozent hätten Schweizer Kunden einsparen können.

Dies war letztlich dem sehr starken Schweizer Franken geschuldet, der eine Ersparnis im Rahmen von 7000 Schweizer Franken bis zu 42.000 Schweizer Franken ermöglichte. Da jedoch BMW ein Exportverbot seiner Fahrzeuge mit seinen Händlern vereinbart hatte, hatten Schweizer Kunden keinen Zugang zu den Fahrzeugen. Dementsprechend gab es bereits im Mai 2012 eine Sanktion gegen BMW, welche nunmehr höchstrichterlich von den Lausanner Richtern bestätigt wurde und nunmehr auch vollzogen wird.

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