Wichtiger Termin für Unternehmen: SEPA-Umstellung zum 1. Februar 2014

Im Februar 2014 ändert sich das bisher übliche Zahlungsverfahren mit der Umstellung auf SEPA (Single Euro Payments Area), den einheitlichen Euro-Zahlungsraum. Zu den derzeit 33 teilnehmenden Staaten gehört, neben den EU-Mitgliedsländern und anderen, auch die Schweiz.

Was ändert sich im Zahlungsverkehr?

Bei Überweisungen werden Bankleitzahl und Kontonummer durch die IBAN (International Banc Account Number) und den BIC (Business Identifier Code) abgelöst. Die Vereinheitlichung erleichtert vor allem Lastschrift- und Abbuchungsverfahren, die bislang bevorzugt in Deutschland gängig waren. Die SEPA-Basis-Lastschrift ist an einige Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel die Vorlage eines schriftlichen SEPA-Mandates und die Information des Zahlungspflichtigen, dann können die fälligen Beträge vom Konto des privaten Auftraggebers abgebucht werden. Dieser hat nach Einzug noch acht Wochen Zeit, die Zahlung zurückzurufen. Im Gegensatz dazu kann der Zahlungspflichtige beim SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nur während der Vorlaufzeit Widerspruch einlegen. Diese Zahlungsmöglichkeit wird nur im rein gewerblichen Zahlungsverkehr eingeräumt und es müssen ebenfalls schriftliche SEPA-Mandate vorliegen. Der zur Zahlung Verpflichtete muss seine Zustimmung erteilen und dies seiner Bank vorlegen.

Umstellungsaufwand nicht unterschätzen - Erleichterungen gut nutzen

Alle Geschäftspapiere und -vorgänge sollten bereits im Vorfeld auf die neuen Formerfordernisse angepasst werden, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten. Allerdings wird sich die grenzüberschreitende Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs sehr schnell positiv bemerkbar machen, da gerade die effektiven Lastschrift- und Abbuchungsverfahren nun auch im internationalen Rahmen ausgeübt werden können. Ausländische Referenzkonten werden also überflüssig, so dass insbesondere international agierende Unternehmen viele Abläufe effektiver gestalten können. Mit der Umstellung im Februar nächsten Jahres entfällt dann im inländischen Zahlungsverkehr die Angabe des BIC, da bereits in der IBAN aller erforderlichen Informationen enthalten sind. 

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